Digitaltaugliche Regelungen erarbeiten
Hier erfahren Sie,
- was Digitaltauglichkeit für Ihr Regelungsvorhaben bedeutet,
- wie Sie eine reibungslose Umsetzung des Vorhabens ermöglichen,
- welche Unterlagen Sie benötigen.
So gehen Sie vor
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Prüfen durch den NKR
Der NKR (Nationaler Normenkontrollrat) prüft Ihr Vorhaben hinsichtlich der Berücksichtigung der Prinzipien digitaltauglicher Gesetzgebung. Bei Fragen wird der NKR auf Sie zukommen.
EU-Vorgaben zur Interoperabilität in Regelungen
Seit Januar 2025 tritt die Verordnung für ein interoperables Europa (EU 2024/903) in Kraft. Bestimmte Regelungsvorhaben müssen daher die EU-Anforderungen an Interoperabilität erfüllen. Ob und wie die Verordnung Ihr Vorhaben betrifft, erfahren Sie in unserer Vorprüfung und auf der Übersichtsseite zur Interoperabilität.
Zusammengefasst
Was ist Digitaltauglichkeit?
Regelungen werden vermehrt digital umgesetzt. Beispiele sind eine Gesetzesänderung, mit der ein Papierantrag durch einen Online-Antrag ersetzt wird oder eine Verordnung, die Änderungen in den IT-Verfahren nachgelagerter Behörden erfordert.
Damit die digitale Umsetzung reibungslos klappt, muss die Regelung digitaltauglich gestaltet sein. Das heißt erstens, dass der digitalen Umsetzung nichts im Wege steht, wie zum Beispiel das persönliche Einreichen von Dokumenten. Zweitens soll aktiv gefördert werden, dass möglichst viele Schritte von Computern durchgeführt oder unterstützt werden.Digitaltaugliche Regelungen sparen Ressourcen
Eine gute digitale Umsetzung spart langfristig Zeit und sorgt dafür, dass Ziel und Wirkung des Vorhabens erreicht werden: auf Seiten der Normadressaten und -adressatinnen und auf Seiten der Verwaltung.
Alle Regelungsvorhaben sind betroffen
Der Digitalcheck gilt für alle Regelungsvorhaben (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften), sowohl für neue Vorhaben als auch für Änderungen an bestehenden Regelungen.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?
Dieser Dienst ist im Aufbau. Wenn Ihnen etwas fehlt oder etwas nicht funktioniert, kontaktieren Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de. Ihr Feedback trägt dazu bei, Informationen und Gestaltung der Webseite für alle Nutzenden zu verbessern.
Sie haben Gesprächsbedarf zu Ihrem Vorhaben?
Bei inhaltlichen Anliegen zu Ihrem Regelungsvorhaben helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de oder rufen Sie uns an unter 0151/40 76 78 39.
5 Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung
- Prinzip 1: Digitale Kommunikation sicherstellen
- Prinzip 2: Wiederverwendung von Daten und Standards ermöglichen
- Prinzip 3: Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten
- Prinzip 4: Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden
- Prinzip 5: Automatisierung ermöglichen