Logo des Bundes
Digitalcheck| Unterstützungsangebote |Kontaktieren Sie den Support
0151/40 76 78 39

3. Dokumentieren der Digitaltauglichkeit

Sie dokumentieren in einem Fragebogen, auf welche Aspekte der Digitaltauglichkeit Sie besonders geachtet haben. Und wie Sie diese in Ihr Regelungsvorhaben einfließen lassen.

Dieses Angebot befindet sich im Aufbau und wird auf Basis Ihrer Rückmeldung weiterentwickelt.

Eine oder mehrere Dokumentationen?

Füllen Sie eine gemeinsame Dokumentation für alle inhaltlich zusammenhängenden Regelungen eines Vorhabens aus. So viele wie nötig, so wenige wie möglich.

Zusammengefasst

  • Beginnen Sie so früh wie möglich

    Schicken Sie die begleitende Dokumentation so früh wie möglich an Ihre Ansprechperson im NKR-Sekretariat, spätestens mit der Einleitung der Ressortabstimmung. Fügen Sie die Dokumentation des Digitalcheck und Visualisierungen des Umsetzungsprozesses gerne auch der Ressortabstimmung bei, damit Ihre Kolleginnen und Kollegen Ihre Entscheidungen nachvollziehen können.

  • Das prüft der Nationale Normenkontrollrat

    Der NKR prüft das Regelungsvorhaben auf Möglichkeiten der digitalen Umsetzung auf Basis des von Ihnen durchgeführten Digitalcheck. Das wesentliche Prüfkriterium ist die methodische und inhaltliche Nachvollziehbarkeit. Sein Prüfergebnis veröffentlicht er gegebenenfalls in seinen Stellungnahmen. Wenn Sie eine Visualisierung angefertigt haben und Sie der Veröffentlichung zustimmen, kann diese an die Stellungnahme angehängt werden. Bei Fragen oder Anregungen kommt Ihre Ansprechperson im NKR-Sekretariat auf Sie zu.

So machen Sie weiter

  1. 1

    Abgeschlossene Vorprüfung: Der Digitalbezug wurde eingeschätzt.

  2. 2

    Abgeschlossene Erarbeitung eines digitaltauglichen Regelungsvorhabens.

  3. 3

    Abgeschlossene Dokumentation der Digitaltauglichkeit.

  4. 4

    Prüfung durch den NKR (Nationaler Normenkontrollrat)

    Der NKR prüft Ihr Vorhaben hinsichtlich der Berücksichtigung der Prinzipien digitaltauglicher Gesetzgebung. Bei Fragen wird der NKR auf Sie zukommen.
    Senden Sie die von Ihnen erstellte Dokumentation per E-Mail an folgende Adresse: nkr@bmj.bund.de
    Damit ist der Digitalcheck für Sie beendet.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?

Dieser Dienst ist im Aufbau. Wenn Ihnen etwas fehlt oder etwas nicht funktioniert, kontaktieren Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de. Ihr Feedback trägt dazu bei, Informationen und Gestaltung der Webseite für alle Nutzenden zu verbessern.

Sie haben Gesprächsbedarf zu Ihrem Vorhaben?

Bei inhaltlichen Anliegen zu Ihrem Regelungsvorhaben helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de oder rufen Sie uns an unter 0151/40 76 78 39.