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EU-Vorgaben zur Interoperabilität: Alles Wichtige für Ihre Regelung im Überblick

Interoperabilität und Digitaltauglichkeit

Interoperabilität wird als großer Kreis dargestellt, der einen kleineren Kreis mit digitaltauglichen Regelungen umschließt. Dies zeigt, dass digitaltaugliche Regelungen ein Teil der Interoperabilität sind.
Interoperabilität wird als großer Kreis dargestellt, der einen kleineren Kreis mit digitaltauglichen Regelungen umschließt. Dies zeigt, dass digitaltaugliche Regelungen ein Teil der Interoperabilität sind.

Wie beeinflusst Interoperabilität Ihr Vorhaben?

Der Prozess beginnt mit einer geführten Vorprüfung auf Digitalbezug und Anforderungen an Interoperabilität. Daraus ergeben sich drei mögliche Ergebnisse mit unterschiedlichen Prozessschritten: Bei dem Ergebnis "kein Digitalbezug" ist der Erarbeitungsprozess abgeschlossen und wird dem Normenkontrollrat zur Prüfung übermittelt. Bei dem Ergebnis "Digitalbezug" wird das Ergebnis per E-Mail an den Normenkontrollrat gesendet, gefolgt von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und der Dokumentation der Erstellung des Digitalbezugs, die abschließend vom Normenkontrollrat geprüft wird. Für das Ergebnis " Digitalbezug & Anforderungen an die Interoperabilität" wird das Ergebnis per E-Mail an den Normenkontrollrat und das Digitalcheck-Team gesendet, gefolgt von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Unterstützung durch das Digitalcheck-Team, der Dokumentation der Erstellung des Digitalbezugs und der Bewertung der Interoperabilität. Die Dokumentation wird anschließend auf dem Interoperable Europe Portal zur Verfügung gestellt.

Rechtliche Grundlage

Informationen zum Einstieg

  • Was ist das Ziel der Verordnung für ein interoperables Europa?

    Welche positiven Effekte sollen dadurch erreicht werden?
  • Was sind Interoperabilitätsbewertungen und warum sind sie notwendig?

    Wie läuft eine Interoperabilitätsbewertung ab?
  • Verbindliche Anforderungen: In welchem Fall ist eine Interoperabilitätsbewertung verpflichtend?

    Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein?
Ein Entscheidungsdiagramm zur Bestimmung der Verpflichtung zur Interoperabilitätsbewertung. Es beginnt mit der Frage, ob es sich um eine verbindliche Anforderung handelt. Je nach Antwort folgen verschiedene Entscheidungsstufen: Offenheit für Änderungen, Verpflichtung, digitale öffentliche Dienstleistungen, betroffene Akteure und Notwendigkeit des Austauschs in Netzwerken oder Informationssystemen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, führt der Prozess zur verpflichtenden Interoperabilitätsbewertung. Andernfalls ist sie nicht verpflichtend.

Ressourcen und Links zu Interoperabilität

Hier finden Sie alle relevanten Links und Ressourcen zu den Anforderungen der EU an Interoperabilität, die für Ihre Regelung relevant sind.

Allgemein

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu der EU-Verordnung.

Interoperabilitätsbewertungen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Interoperabilitätsbewertungen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind „transeuropäische digitale öffentliche Dienste“?
Wie hängen digitaltaugliche Regelungen und Interoperabilität zusammen?
Was bedeutet grenzüberschreitende Interoperabilität und was ist dafür erforderlich?
Was ist der europäische Interoperabilitätsrahmen (European Interoperability Framework EIF) und was beinhaltet er?
Welche Art von Unterstützung gibt es für die Durchführung von Interoperabilitätsbewertungen?
Wie ist der Prozess des Erarbeitens einer Interoperabilitätsbewertung?
Was ist das Ergebnis einer Interoperabilitätsbewertung?

Informieren Sie sich weiter zu den EU-Anforderungen an Interoperabilität

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