1. Vorprüfung: Digitalbezug einschätzen
Finden Sie in 6 Fragen heraus, ob Sie in Ihrem Regelungsvorhaben Aspekte der digitalen Umsetzung und EU-Anforderungen an Interoperabilität beachten müssen.
Was ist Digitalbezug?
Digitalbezug beschreibt die digitale Umsetzung, wenn ein Prozess nach Inkrafttreten eines Vorhabens zumindest teilweise durch ein IT-System abgebildet wird. Beispiele sind:
- eine Reihe von Aufgaben mit einem bestimmten Ziel, zum Beispiel das Ausfüllen eines Formulars in ELSTER, um die Steuererklärung einzureichen,
- die Abfrage von Daten aus einem Register oder
- das Bereitstellen von Informationen auf einer Website.
Was ist Interoperabilität?
Die EU-Anforderungen zur Interoperabilität beschreiben die Fähigkeit von Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen innerhalb der EU, effektiv zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen. Sie ermöglicht, dass digitale öffentliche Dienstleistungen über Länder-, Sektor- und Organisationsgrenzen hinweg bereitgestellt werden können.
Zusammengefasst
Beginnen Sie so früh wie möglich
Führen Sie die Vorprüfung zu Beginn Ihrer Arbeit an einem Regelungsvorhaben durch. Das heißt bevor Sie den Regelungstext formulieren.
Warum ist die Vorprüfung relevant für mein Vorhaben?
- Digitalisierungsbezug frühzeitig erkennen: Setzen Sie sich frühzeitig mit Chancen der Digitalisierung auseinander, um den Regelungstext so zu gestalten, dass er die praxisnahe Umsetzung ermöglicht.
- EU-Anforderungen identifizieren: Im Rahmen der Vorprüfung ermitteln Sie, ob grenzüberschreitende Interoperabilität für Ihr Vorhaben relevant ist. Regelungen die Interoperabilität fördern, ermöglichen technische Standardisierung, rechtliche Harmonisierung und digitale bürgerzentrierte Dienste innerhalb der EU.
- Rechtliche Grundlage: Seit Juni 2024 ist es verpflichtend nationale Regelungsvorhaben auf Digitaltauglichkeit zu prüfen. Die Grundlage dafür ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017. Zusätzlich müssen ab Januar 2025 bestimmte Regelungsvorhaben die Anforderungen an Interoperabilität auf EU-Ebene unterstützen. Dies ergibt sich aus der EU-Verordnung Interoperable Europe Act .
- Digitalisierungsbezug frühzeitig erkennen: Setzen Sie sich frühzeitig mit Chancen der Digitalisierung auseinander, um den Regelungstext so zu gestalten, dass er die praxisnahe Umsetzung ermöglicht.
Digitalbezug und Interoperabilität
Digitalbezug und Interoperabilität sind eng miteinander verknüpft. Wenn ein Gesetz oder eine Regelung digitale Prozesse vorsieht, müssen oft technische und organisatorische Standards eingehalten werden.
Interoperabilität bedeutet, dass verschiedene öffentliche Institutionen über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten können.
Wenn ein Vorhaben die EU-Anforderungen für Interoperabilität erfüllen muss, hat es automatisch auch einen Digitalbezug.
Häufige Fragen
Was ist Interoperabilität im EU-Kontext?
Interoperabilität bedeutet, dass Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen in der EU zusammenarbeiten und Informationen austauschen können. So können digitale Dienstleistungen, wie z. B. das Beantragen von Dokumenten oder der Austausch von Gesundheitsdaten, über Länder- und Organisationsgrenzen hinweg einfach bereitgestellt werden.
Das European Interoperability Framework (EIF) legt hierfür Standards und Regeln fest, die sicherstellen, dass IT-Systeme in der EU miteinander kompatibel sind. Das macht es für Bürger:innen und Unternehmen leichter, öffentliche Dienste in der gesamten EU zu nutzen.
Was bedeutet Interoperabilität in meinem Vorhaben?
Wenn Gesetze und Regelungen die Interoperabilität berücksichtigen, fördern sie die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und ihren Verwaltungen. Einheitliche Standards sorgen dafür, dass digitale Dienste bürgerfreundlich, effizient und sicher sind. Gleichzeitig werden einheitliche Regeln geschaffen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU erleichtern und eine harmonische Entwicklung der Rechtsvorschriften fördern.
Welche Rolle spielt der Digitalcheck bei interoperablen Regelungsvorhaben?
Der Digitalcheck begleitet Sie bei der Erarbeitung für digitaltaugliche und ab Januar 2025 interoperable Regelungsvorhaben. Dieser Auftrag wurde dem Digitalcheck vom BMI erteilt.
Wenn Ihr Regelungsvorhaben Anforderungen an Interoperabilität beinhaltet, unterstützen wir Sie dabei, diese optimal umzusetzen. In diesem Fall wird das Digitalcheck-Team automatisch über das Ergebnis informiert, sobald Sie es per E-Mail absenden. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam die weiteren Schritte zu planen und umzusetzen. Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden - telefonisch unter 0151/40 76 78 39 oder per E-Mail an digitalcheck@digitalservice.bund.de.
Was ist Digitalbezug?
Digitalbezug im Kontext der Umsetzung bedeutet, dass ein Prozess zumindest teilweise durch ein IT-System abgebildet wird. Beispiele sind:
- eine Reihe von Aufgaben mit einem bestimmten Ziel, zum Beispiel das Ausfüllen eines Formulars in ELSTER, um die Steuererklärung einzureichen,
- die Abfrage von Daten aus einem Register oder
- das Bereitstellen von Informationen auf einer Website.
Warum digitaltaugliche Regelungen schreiben?
Digitaltaugliche Regelungen sparen Ressourcen
Eine gute digitale Umsetzung spart langfristig Zeit und sorgt dafür, dass Ziel und Wirkung des Vorhabens erreicht werden - auf Seiten der Normadressaten und -adressatinnen und auf Seiten der Verwaltung.
Relevant für all Regelungsvorhaben
Der Digitalcheck gilt für alle Regelungsvorhaben - Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Es fallen sowohl neue Vorhaben, als auch Änderungen an bestehenden Regelungen darunter.
Was ist, wenn ich mehrere Regelungen habe?
Füllen Sie eine gemeinsame Vorprüfung für alle inhaltlich zusammenhängenden Regelungen eines Vorhabens aus. So viele wie nötig, so wenige wie möglich.
Kann ich das PDF für die Vorprüfung weiterhin verwenden?
Sie können weiterhin das PDF-Dokument zur Vorprüfung verwenden, um den digitalen Aspekt Ihres Vorhabens zu bewerten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die PDF-Version nicht geeignet ist, um Anforderungen zur Interoperabilität zu identifizieren.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?
Dieser Dienst ist im Aufbau. Wenn Ihnen etwas fehlt oder etwas nicht funktioniert, kontaktieren Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de. Ihr Feedback trägt dazu bei, Informationen und Gestaltung der Webseite für alle Nutzenden zu verbessern.
Sie haben Gesprächsbedarf zu Ihrem Vorhaben?
Bei inhaltlichen Anliegen zu Ihrem Regelungsvorhaben helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de oder rufen Sie uns an unter 0151/40 76 78 39.