Digitaltaugliche Regelungen erarbeiten
Hier erfahren Sie,
- was Digitaltauglichkeit für Ihr Regelungsvorhaben bedeutet,
- wie Sie eine reibungslose Umsetzung des Vorhabens ermöglichen,
- welche Unterlagen Sie benötigen.
So gehen Sie vor
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Prüfen durch den NKR
Der NKR (Nationaler Normenkontrollrat) prüft Ihr Vorhaben hinsichtlich der Berücksichtigung der Prinzipien digitaltauglicher Gesetzgebung. Bei Fragen wird der NKR auf Sie zukommen.

Zusammengefasst
Was ist Digitaltauglichkeit?
Regelungen werden vermehrt digital umgesetzt. Beispiele sind eine Gesetzesänderung, mit der ein Papierantrag durch einen Online-Antrag ersetzt wird oder eine Verordnung, die Änderungen in den IT-Verfahren nachgelagerter Behörden erfordert.
Damit die digitale Umsetzung reibungslos klappt, muss die Regelung digitaltauglich gestaltet sein. Das heißt erstens, dass der digitalen Umsetzung nichts im Wege steht, wie zum Beispiel das persönliche Einreichen von Dokumenten. Zweitens soll aktiv gefördert werden, dass möglichst viele Schritte von Computern durchgeführt oder unterstützt werden.Digitaltaugliche Regelungen sparen Ressourcen
Eine gute digitale Umsetzung spart langfristig Zeit und sorgt dafür, dass Ziel und Wirkung des Vorhabens erreicht werden: auf Seiten der Normadressaten und -adressatinnen und auf Seiten der Verwaltung.
Alle Regelungsvorhaben sind betroffen
Der Digitalcheck gilt für alle Regelungsvorhaben (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften), sowohl für neue Vorhaben als auch für Änderungen an bestehenden Regelungen.