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Digitale Dienste Gesetz

Inhalt

  1. Visualisierungen
  2. NKR Stellungnahme

Fassung vom:13. Mai 2024

Verkündetes Gesetz (aktuelle Fassung)

Ressort:BMDV

Visualisierungen

Flussdiagramm zur Koordinierungsstelle für digitale Dienste, das Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit Bundesnetzagentur, BfDI, Bundeskriminalamt und weiteren Akteuren zeigt.
Veröffentlicht am:13. Mai 2024
Art der Visualisierung:Schaubild
Ressort:BMDV

Übersicht verantwortlicher Akteure nach DDG

  • Macht die Regelung leichter verständlich, indem sie die verantwortlichen Akteure für die Umsetzung und Überwachung darstellt und wie diese mit der neu eingerichteten Koordinierungsstelle interagieren.
  • Erleichtert das Auffinden der relevanten Textpassagen, aus welchen sich die jeweiligen Verantwortlichkeiten ergeben, durch explizite Nennung der Paragraphen.

NKR Stellungnahme

Das Ressort hat die Möglichkeiten zum digitalen Vollzug der Neuregelung (Digitaltauglichkeit) geprüft und hierzu einen Digitalcheck mit nachvollziehbarem Ergebnis durchgeführt.

• Die Vollzugsprozesse wurden visuell dargestellt.

• Die Bedürfnisse der Betroffenen und des Vollzugs werden in der Regelung berücksichtigt, indem bei der Erstellung der Regelung frühzeitig Stellungnahmen von Verbänden und NGOs eingeholt wurden. Außerdem wurden die am Vollzug beteiligten Bundesbehörden eng in die Entwicklung der Regelung eingebunden.

• Es werden die Voraussetzungen für eine digitale Kommunikation geschaffen, indem die Regelung technologieoffen gestaltet ist. Außerdem wird die digitale Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden ermöglicht; auf Formerfordernisse wird verzichtet.

• Die Regelung schafft die Voraussetzungen für eine Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit, da sie in engem Austausch mit dem oder der BfDI erarbeitet wurde.

• Das Vorhaben enthält klare Regelungen für eine digitale Ausführung, indem es technologieneutral und hinsichtlich digitaler Abläufe offen formuliert ist. So wird die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden nicht beeinträchtigt.

• Die Regelung ermöglicht die Automatisierung des Vollzugs, indem weitestgehend harmonisierte Rechtsbegriffe verwendet werden.

Der NKR begrüßt die Visualisierung der Zusammenarbeit zwischen Behörden, welche im Zusammenhang mit der Neuregelung vorgelegt wurde.

Die ganze Stellungnahme können Sie hier finden: NKR Stellungnahme

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