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Digitaltaugliche Regelungen erarbeiten

Hier erfahren Sie,

  • was Digitaltauglichkeit für Ihr Regelungsvorhaben bedeutet,
  • wie Sie eine reibungslose Umsetzung des Vorhabens ermöglichen,
  • welche Unterlagen Sie benötigen.

Dieses Angebot befindet sich im Aufbau und wird auf Basis Ihrer Rückmeldung weiterentwickelt.

So gehen Sie vor

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    Vorprüfung: Digitalbezug einschätzen

    Finden Sie heraus, ob Sie in Ihrem Regelungsvorhaben auf Aspekte der digitalen Umsetzung achten müssen. Danach entscheidet sich, ob die weiteren Schritte für Sie relevant sind.

  2. Bei positiver Vorprüfung:
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    Erarbeiten eines digitaltauglichen Regelungsvorhabens

    Hier finden Sie passende Methoden und Werkzeuge, um Digitaltauglichkeit in Ihrer Regelung sicherzustellen.

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    Dokumentieren der Digitaltauglichkeit

    Sie dokumentieren in einem Fragebogen, auf welche Aspekte der Digitaltauglichkeit Sie besonders geachtet haben. Und wie Sie diese in Ihr Regelungsvorhaben einfließen lassen. Der NKR prüft die Digitaltauglichkeit anhand dieser Dokumentation. Die Erkenntnisse der vorigen Schritte helfen Ihnen beim Ausfüllen.

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    Prüfung durch den NKR

    Der NKR (Nationaler Normenkontrollrat) prüft Ihr Vorhaben hinsichtlich der Berücksichtigung der Prinzipien digitaltauglicher Gesetzgebung. Bei Fragen wird der NKR auf Sie zukommen.

Zusammengefasst

  • Was ist Digitaltauglichkeit?

    Regelungen werden vermehrt digital umgesetzt. Beispiele sind eine Gesetzesänderung, mit der ein Papierantrag durch einen Online-Antrag ersetzt wird oder eine Verordnung, die Änderungen in den IT-Verfahren nachgelagerter Behörden erfordert.
    Damit die digitale Umsetzung reibungslos klappt, muss die Regelung digitaltauglich gestaltet sein. Das heißt erstens, dass der digitalen Umsetzung nichts im Wege steht, wie zum Beispiel das persönliche Einreichen von Dokumenten. Zweitens soll aktiv gefördert werden, dass möglichst viele Schritte von Computern durchgeführt oder unterstützt werden.

  • Digitaltaugliche Regelungen sparen Ressourcen

    Eine gute digitale Umsetzung spart langfristig Zeit und sorgt dafür, dass Ziel und Wirkung des Vorhabens erreicht werden: auf Seiten der Normadressaten und -adressatinnen und auf Seiten der Verwaltung.

  • Alle Regelungsvorhaben sind betroffen

    Der Digitalcheck gilt für alle Regelungsvorhaben (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften), sowohl für neue Vorhaben als auch für Änderungen an bestehenden Regelungen.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?

Dieser Dienst ist im Aufbau. Wenn Ihnen etwas fehlt oder etwas nicht funktioniert, kontaktieren Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de. Ihr Feedback trägt dazu bei, Informationen und Gestaltung der Webseite für alle Nutzenden zu verbessern.

Sie haben Gesprächsbedarf zu Ihrem Vorhaben?

Bei inhaltlichen Anliegen zu Ihrem Regelungsvorhaben helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de oder rufen Sie uns an unter 0151/40 76 78 39.

5 Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung

  1. Prinzip 1: Digitale Kommunikation sicherstellen
  2. Prinzip 2: Wiederverwendung von Daten und Standards ermöglichen
  3. Prinzip 3: Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten
  4. Prinzip 4: Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden
  5. Prinzip 5: Automatisierung ermöglichen

Details und Beispiele